1 Der Mieter erhält das Fahrrad/ die Fahrräder in technisch einwandfreiem Zustand. Ab der Übergabe hat der Mieter die alleinige Verantwortung für das Fahrrad/ die Fahrräder.
2 Wir vermieten nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines Führerscheins und behalten uns gegebenfalls eine Sicherheitskaution vor, welche bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
3 Die Mietdauer wird verbindlich im Vertrag vereinbart. Eine verspätete Rückgabe ist nicht zulässig und wird mit mindestens 200% des Mietpreises berechnet beziehungsweise mit allen aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Kosten, wie zum Beispiel eine ausfallende folgende Vermietung.
4 Der Mieter ist verpflichtet bei der Übernahme des Fahrrades/ der Fahrräder dessen Zustand zu kontrollieren und die eventuellen sichtbaren Defekte oder Beschädigungen zu beanstanden. Schäden während der Mietdauer sind unverzüglich zu melden, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung sind vom Mieter zu tragen.
5 Die Bezahlung des Mietpreises und der Nebenleistungen erfolgt bei Reservierung.
6 Die jeweils gültigen Mietpreise sind auf unserer Homepage www.twofinewheels abrufbar und in unserem jeweiligen aktuellen Werbeflyer ersichtlich. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben.
7 Bei Stornierung einer Reservierung bis 30 Tage vor Mietantritt werden 50% der Mietkosten erstattet. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietantritt erfolgt keine Erstattung.
8 Bei Abbruch der Miete oder Nichtantritt wird kein Geld erstattet (Beispiele: schlechtes oder zu gutes Wetter, wechselhafte Wettervorhersage, Krankheit, Unlust, Nichtantritt der Reise oder andere Gründe).
9 Der Mieter haftet alleinig bei Diebstahl. Ebenso haftet der Mieter bei Schäden am Fahrrad/ an den Fahrrädern sowie dem Zubehör aufgrund von Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Beschädigung. Die Kosten sind vom Mieter im vollen Ausmaß selbst zu tragen und nicht versichert. Dies gilt auch für Lackschäden am Rahmen, die durch das Abstellen an Fahrradständern oder Steinmauern mit scharfkantigen Steinen entstehen. Hier gilt es besonders aufmerksam zu sein.
10 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad/ die Fahrräder sowie das Zubehör immer gesichert aufzubewahren und nie unbeaufsichtigt zu lassen. Nachts muss das Fahrrad/ die Fahrräder sowie das Zubehör in einem gesicherten, abschließbaren Raum abgestellt werden. Bei Verlust hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu entrichten. Dieser berechnet sich wie folgt:
Fahrräder weniger als 1 Jahr alt: Neupreis
Fahrräder älter als 1 Jahr: 75% des Neupreises
Bei Fahrrädern der Kategorien Premium, Premium+ und Club ist immer der Neuwert zu bezahlen.
Eine Preisliste der Fahrräder kann auf Antrag eingesehen werden.
11 Eine eventuell einbehaltene Kaution wird bei Rückgabe in sauberem Zustand inkl. vollständigem Zubehör zurückerstattet. Bei Rückgabe in einem schmutzigen, nicht vertretbaren Zustand, können 10 € für die Reinigung einbehalten werden.
12 Der Mieter erklärt ausdrücklich sein Einverständnis das die Daten der Kreditkarte zur Begleichung jeglicher Schäden verwendet werden darf.
13 Two Fine Wheels haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrrades/ der Fahrräder und dem Zubehör dem Mieter oder Dritten entstehen. Die Nutzung und die sportliche Betätigung sowie die Teilnahme an geführten Touren erfolgt auf eigene Gefahr.
14 Sofern kein ärztliches Attest zur Teilnahme an der Aktivität vorgelegt wird, erklärt der Mieter eigenverantwortlich das er gesundheitlich in der Lage ist an der Aktivität teilzunehmen.
15 Kunden unter 16 Jahren müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorlegen.
16 Two Fine Wheels behält sich das Recht vor die Aktivität bzw. Miete ohne weitere vorherige Ankündigung und ohne Rückerstattung abzubrechen sofern der Kunde unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss steht.
17 Two Fine Wheels bietet einen Pannendienst an der 2€ pro Kilometer Distanz zum Geschäft beträgt. Dessen Verfügbarkeit kann aus logistischen Gründen nicht garantiert werden und ist daher kein Vertragsgegenstand.
18 Den Mietern wird ausdrücklich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
19 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – wenn dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen – die Anwendung spanischen Rechts und die Zuständigkeit des sachlich dafür zuständigen Gerichts vereinbart.